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Untere Naturschutzbehörde über Kahlschlag nicht informiert.

Bei einer Ortsbegehung Ende April diesen Jahres durch die Untere Naturschutzbehörde vom Kreis Rendsburg Eckernförde (kurz UNB) im Bereich des Campingplatzes und der Kurpromenade in Surendorf wurde u. a. ein unerlaubter Kahlschlag an der Böschung zwischen Promenade und Campingplatz festgestellt. Hier wurde eigenmächtig die Abholzung veranlasst. Artenreiche Steilhänge sind nach §21 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetz (LNG) geschützte Biotope. Hier spielt auch die Nähe zu einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und auch das Landschaftsbild eine Rolle. Die SPD fordert die Vorsitzende des Touristikausschusses auf hierfür die politische Verantwortung zu übernehmen. Ob jetzt, abgesehen von dem Schaden für Umwelt und Natur, diese unschöne Angelegenheit auch noch finanzielle Auswirkungen auf den Touristikbetrieb hat, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall wäre eine Abstimmung mit dem für Umweltbelange zuständigen Ausschuss der Gemeinde, dem Bauausschuss, und der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis vor Beginn der Maßnahme deutlich konfliktfreier und zielführender gewesen.

Im Rahmen dieser Ortsbegehung wurde seitens der UNB auch noch Empfehlungen für die Pflanzung  bzw. Nachpflanzung von Laubgehölzen mit entsprechender Standorteignung  im Bereich Promenade und Zeltplatzwiese ausgesprochen.